Neue Information zur Erdung von Häusern

Wichtiger Hinweis vom Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal für Gebäudeeigentümer zur Erdung bzw.
zum Potenzialausgleich!

Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht.
Nach geltenden VDE-Bestimmungen ist es nicht mehr zulässig, das Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen. 
Nach den anerkannten Regeln der Technik ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Gebäudeeigentümer) verantwortlich.

Im Zuge der Reparatur/Erneuerung/Auswechslung der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht.
Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen anpassen lassen müssen, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerker besteht. 

Die für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

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